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Kurzantwort: Bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist Dentosophie in aller Regel keine Regelleistung und wird daher als Selbstzahlerleistung (IGeL) abgerechnet. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten tarifabhängig.

Ausführlich erklärt:

  • GKV-Grundlage: Die GKV übernimmt kieferorthopädische Behandlungen vor allem dann, wenn eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, die Funktionen wie Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen messbar beeinträchtigt. Grundlage sind die Richtlinien und die Einteilung in KIG-Stufen. Verfahren, die primär als funktionelles Training ohne klassisches KFO-Gerät (feste Spange/Aligner) gelten, gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog.
  • Was bedeutet das für Sie? Dentosophie wird in den meisten Fällen privat nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet. Sie erhalten vor Beginn einen transparenten Heil- und Kostenplan zur Prüfung und Entscheidung.
  • Private Versicherungen & Beihilfe: Die Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab (Leistungsumfang, Heil- und Kostenplan, ggf. Begründung/Indikation). Reichen Sie den Kostenvoranschlag vorab ein.
  • Unser Tipp zur Kostenklärung: 1) Versicherung/Beihilfe vorab kontaktieren, 2) Kostenvoranschlag einreichen, 3) Schriftliche Bestätigung der Erstattung einholen, 4) Bei GKV-Patient:innen ggf. vorhandene Bonus-/Zusatzversicherungen prüfen.